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   OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92 (https://dejure.org/1993,8811)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.03.1993 - 3 K 2/92 (https://dejure.org/1993,8811)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. März 1993 - 3 K 2/92 (https://dejure.org/1993,8811)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82

    Gewerberecht - Technische Überwachung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Danach muß eine Verordnung zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sein, und die durch sie bewirkten Beschränkungen müssen für die Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 -, BVerwGE 72, S. 126, 131, BVerfG, Beschl. v. 05.11.1980 - 1 BvR 290/78 BVerfGE 55, S. 159, 165).

    Der Eingriff muß durch "vernünftige Gründe des Gemeinwohls" (BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 a.a.O.) gefordert sein.

    Diese Beeinträchtigung der Interessen des Antragstellers wiegt wesentlich schwerer als das öffentliche Interesse an einer nur unwesentlich stärkeren Verwilderung zur Jagdzeit, so daß der Antragsgegner sich auch nicht mehr im Rahmen des ihm als Verordnungsgeber zustehenden Spielraumes (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 -, a.a.O.) hält.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Hierzu gehört insbesondere der verfassungsmäßige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.05.1977 - 2 BvR 988/75 -, BVerfGE 44, S. 353, 373; Jarass in Jarass-Pierot, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 20, Rdn. 56 ff.).

    "Führt diese zu dem Ergebnis, daß die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Fall ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" (BVerfG, Beschl. v. 24.05.1977 - 2 BvR 988/75 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Das kann aber dahingestellt bleiben, denn auch, wenn Aussetzen keine Hege sein sollte (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 06.09.1984 - 3 C 16/84 -, NVwZ 1985, S. 44 f., im Zusammenhang mit dem Aussetzen nicht jagdbarer Tiere), stellt die Verordnung dadurch einen Nachteil für den Antragsteller dar, daß sie - losgelöst vom Jagdausübungsrecht - in dessen grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit eingreift.

    Diese Zweckbestimmung für eine Verordnung deckt sich mit den Zielen des Bundesjagdgesetzes, Wild entsprechend den natürlichen Lebensgrundlagen zu hegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1984 - 3 C 16/84 a.a.O., Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Bundesjagdgesetz, 4. Aufl., § 1, Rdn. 7).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinn und bezieht sich nicht nur auf einen begrenzten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern auf jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (BVerfG, Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, S. 137, 152 - Waldreitwegefall - vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, S. 143 f. - Taubenfütterungsfall Auch das Aussetzen von Tieren ist eine Betätigungsform menschlichen Handelns und unterfällt somit dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit im umfassenden Sinn und bezieht sich nicht nur auf einen begrenzten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern auf jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (BVerfG, Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, S. 137, 152 - Waldreitwegefall - vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, S. 143 f. - Taubenfütterungsfall Auch das Aussetzen von Tieren ist eine Betätigungsform menschlichen Handelns und unterfällt somit dem Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Es reicht aus, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung durch Auslegung hinreichend bestimmt werden können (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 -, BVerfGE 8, S. 274, 307).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78

    Falknerjagdschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Danach muß eine Verordnung zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und erforderlich sein, und die durch sie bewirkten Beschränkungen müssen für die Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urt. v. 20.09.1985 - 1 C 22.82 -, BVerwGE 72, S. 126, 131, BVerfG, Beschl. v. 05.11.1980 - 1 BvR 290/78 BVerfGE 55, S. 159, 165).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
    Insoweit ist nicht von Bedeutung, ob der Antragsgegner als Verordnungsgeber das Ziel gehabt haben sollte, auch durch das zeitlich erweiterte Aussetzungsverbot bei Fasanen den artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten, denn maßgebend sind nicht die Motive des Gesetz- oder Verordnungsgebers, sondern der in der rechtlichen Vorschrift zum Ausdruck kommende objektive Wille des Gesetz- oder Verordnungsgebers, "so wie er sich aus dem Wortlaut und der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist" (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57, a.a.O., S. 307; BVerwG, Urt. v. 13.12.1984 - 7 C 3, 6, 8 und 13.83, BVerwGE 70, S. 318, 335).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1997 - 5 S 2197/96

    Genehmigung des Ansiedelns von Luchsen in heimischen Wäldern - Wildschädenrisiko

    m. Art. 19 Abs. 3 GG gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. dazu lediglich BVerfG, Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137/152 ff., 161 ff.) erfaßt ist (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.1993 - 3 K 2/92 - NuR 1994, 505), unbeschadet etwaiger weitergehender Rechte des Jagdausübungsberechtigten (vgl. dazu Ebersbach, NuR 1981, 195/200).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1996 - 3 K 2/94

    Ermächtigungsnormen; Verordnungsgeber

    Als "Nachteil" ist jede Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen anzusehen (OVG Schleswig, Urt. v. 19.03.1993 - 3 K 2/92 -).
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